Transplantation von Organen
I. Definition:
1. Operation, bei der gesunde Organe oder gesundes Gewebe eines
Verstorbenen verpflanzt werden.
2. Ziel: Verlorene Funktion des kranken Organs durch ein Implantat
wiederherstellen.
3. Es gibt verschiedene Arten von Transplantationen:
· Spender und Empfänger ist die gleiche Person
körpereigenes Gewebe wird von einer Körperstelle auf eine andere übertragen. ( z.B.: Hautransplantation nach Verbrennungen höchsten g grades.)
· Organe werden von einem Hirntoten Spender übertragen.
· Organe werden von einem lebenden Spender nur bei direkter Blutsverwandtschaft vorgenommen ( Mutter > Tochter )
II. Organe, die transplantiert werden können:
a) Nierentransplantationen sind die am häufigsten und erfolgreichsten
der bis jetzt durchgeführten Transplantationen.
b) Herz, Leber, Lunge, Bauchspeicheldrüse, Hornhaut der Augen, Gehörknöchelchen . Diese Organe sind schwieriger zu
Implantieren.
Die zur Verfügung gestellter Organe sind meist im Spenderausweis, falls man einen hat, diese sind im Spenderausweis eingetragen.
(Ausweis rumgeben)
III. Ablauf einer Organtransplantation:
a) Feststellung des Hirntodes durch zwei Fachärzte
Hirntod = vollständiger und endgültiger Ausfall aller Hirnfunktionen, d.h. iHirnströme sind erloschen, was man mit einem EEG (= )
Feststellen kann. ; der Körper wird künstlich weiter belebt.
b) Einwilligung der Angehörigen, um Organe zu entnehmen
Wenn kein Spenderausweis vorliegt, müssen die Angehörigen gefragt werden
c) Explantation und Konservierung der Organe
d) Gewebetypisierung
Blutgruppe wird festgestellt. Gewebeproben werden entnommen.
e) Vermittlung der Organe durch EUROTRANSPLANT.
(Sitz in Holland)
f) Empfänger wird auf die Transplantation vorbereitet
g) Organ wird zum Empfänger auf schnellsten weg gebracht
h) Implantation des Organs